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AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der DOMAG
Version: 0.9.1
Datum: 08.06.2009
1. Geltungsbereich
1.1
Die Allgemeinen Vertragsbedingungen gelten für die gesamte Geschäftsverbindung zwischen dem Vertragspartner als Unternehmen im Sinne des HGB (nachfolgend: Kunde) und der DOMAG Deutsche Online Marketing AG (nachfolgend: DOMAG).
1.2
Die Allgemeinen Vertragsbedingungen gelten auch für alle späteren Geschäfte als vereinbart, selbst wenn sich DOMAG nicht erneut ausdrücklich hierauf beruft. Dies gilt insbesondere für schriftlich, per Fax, telefonisch oder per E-Mail neu erteilte Aufträge bei einer bestehenden Geschäftsverbindung, übermittelte Änderungswünsche oder für die Verlängerung von bestehenden Verträgen.
1.3
Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Vertragspartners gelten nur dann als anerkannt, wenn dies von DOMAG ausdrücklich schriftlich bestätigt wurde. Ansonsten erkennt DOMAG entgegenstehende Bedingungen des Vertragspartners nicht an. Dies gilt ebenso, wenn DOMAG in Kenntnis entgegenstehender und / oder abweichender Bedingungen des Vertragspartners vorbehaltlos Leistungen erbringt.
2. Angebot und Vertragsabschluss
2.1.
Alle Angebote von DOMAG sind freibleibend und unverbindlich. DOMAG ist nicht verpflichtet, die erwünschten Leistungen im Rahmen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu erbringen. Ein Vertrag in Verbindung mit einem Paket-Angebot „Einsteiger“ oder „Standard“ im Keyword Advertising kommt zustande durch die Schaltung der ersten Anzeige.
2.2.
Ein Vertrag für vom Kunden eingerichtete Kampagnen, für das Werbepaket „Profi“, für Consulting im Keyword Advertising oder für Consulting im Bereich Suchmaschinen-Optimierung kommt durch einen Auftrag des Kunden und dessen Annahme durch DOMAG zustande. DOMAG nimmt den Auftrag an durch Zusendung einer Bestätigung per E-Mail an den Kunden oder konkludent durch Erbringung der bestellten Leistungen.
3. Gewährleistung
3.1.
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsregelungen des Dienstvertrages, §§ 611 ff. BGB.
4. Leistungsbeschreibung
4.1.
DOMAG ist Dienstleister im Bereich Suchmaschinen-Marketing mit dem Ziel, Produkte und Dienstleistungen von Unternehmen in Suchmaschinen und Portalen zu bewerben.
5. Leistungen von DOMAG
5.1. Keyword-Advertising
5.1.1
DOMAG ist Dienstleister im Bereich Suchmaschinen-Marketing mit dem Ziel, Produkte und Dienstleistungen von Unternehmen in Suchmaschinen und Portalen zu bewerben.
5.1.2.
DOMAG erstellt für den Kunden und sein Geschäftsfeld relevante Suchbegriffe/Keywords und entwirft relevante Texte für Werbeanzeigen. DOMAG ist berechtigt, die Werbeanzeigen nach eigenem freien Ermessen zu erstellen. Es besteht keine Verpflichtung Anregungen und Vorschläge des Kunden zu berücksichtigen. DOMAG ist berechtigt, die Inhalte der Website des Kunden für die Erstellung der Keywords bzw. Werbeanzeigen zu nutzen. Die Werbeanzeigen sind durch Hyperlink mit der Kundenwebsite oder dem Eintrag im Branchenverzeichnis www.DBranchen.de verknüpft. Eine Einblendung in Ergebnislisten der Suchmaschinen oder bestimmte Platzierungen werden nicht geschuldet.
5.1.3.
Eine inhaltliche oder rechtliche Bearbeitung oder Prüfung von Material des Kunden oder der Kundenwebsite wird nicht geschuldet. Vielmehr hat der Kunde sicherzustellen, dass seine Seite keine Rechte Dritter verletzt bzw. im Übrigen alle rechtlichen Bestimmungen eingehalten werden.
5.1.4.
Kunden-Aufträge des Keyword Marketing werden von DOMAG durch Mediaeinkauf umgesetzt. Die Aufträge an die Suchmaschinen erteilt DOMAG in eigenem Namen und auf eigene Rechnung.
5.1.5.
DOMAG unterhält eigene Optimierungs- und Überwachungs-Tools, welche zur Optimierung der Kampagnen eingesetzt werden können. DOMAG ist berechtigt nach eigenem freien Ermessen Werbeanzeigen bzw. Keywords zu ändern.
5.1.6.
Nach Beendigung des Vertrages wird der Auftrag bzw. das bei dem jeweiligen Medienunternehmen eingerichtete Konto (Account) oder die Kampagne von DOMAG beendet.
5.1.7.
Soweit die Parteien keine Bestimmung über die im Rahmen des Mediaeinkaufs zu erbringenden Leistungen, insbesondere Art, Menge, Umfang, Weiterverrechnung und Verteilung des Budgets auf verschiedene Suchmaschinen, Inhalt der Werbeanzeigen oder sonstige Merkmale der Leistung getroffen haben, richtet sich dies nach eigenem freien Ermessen von DOMAG.
5.1.8.
Im Übrigen gelten die für die Buchung der Anzeige maßgeblichen Richtlinien und Preisbildungen der jeweiligen Mediaunternehmen auch im Verhältnis zwischen DOMAG und dem Kunden. Dies gilt insbesondere für Gestaltung und Platzierung einer Anzeige, Bedingungen einer Einblendung der Anzeige, Veröffentlichungszeit und nachträgliche Änderungen des Auftrags sowie Berechnungsmethode der Werbeanzeigenpreise. Soweit sich diese Richtlinien und Preisbildungen und die der DOMAG widersprechen, gelten die der DOMAG.
5.1.9.
Wird der Auftrag von DOMAG über Mediaeinkauf von dem Medienunternehmen abgelehnt, so entfällt der Leistungsanspruch des Kunden. Soweit nur eine von mehreren Suchmaschinen betroffen ist, kann DOMAG das Budget nach eigenem freien Ermessen auf andere vereinbarte Suchmaschinen verteilen.
5.1.10.
Wenn vertraglich vereinbart, erstellt DOMAG dem Kunden in den vereinbarten zeitlichen Abständen individuelle Berichte über die Vertragsdurchführung.
5.2. Consulting Keyword Advertising
5.2.1.
DOMAG berät den Kunden bei der Durchführung von Maßnahmen im Bereich Keyword Advertising.
5.2.2.
Hierbei findet die Betreuung der Kampagnen beim Kunden selbst oder bei Dritten statt und DOMAG übernimmt beratende Funktion, um die Durchführung der Maßnahmen qualitativ einzuschätzen und Empfehlungen für den weiteren Verlauf der Betreuung auszusprechen.
5.2.3.
Eine inhaltliche Bearbeitung oder Prüfung von Links, Leistungsdaten oder andere Daten des Kunden wird von DOMAG nicht geschuldet. Dies obliegt allein dem Kunden.
5.2.4.
DOMAG kann sich bei der Beratung im Keyword Advertising der Leistung Dritter bedienen.
5.3. Consulting Suchmaschinen Optimierung
5.3.1.
DOMAG berät den Kunden bei der Zuführung von Nutzern auf die Kundenwebsite durch Suchmaschinenoptimierung. Dabei berücksichtigt DOMAG die bekannten Suchstrategien der Suchmaschinen. Eine Aufnahme in Ergebnislisten der Suchmaschinen oder bestimmte Platzierungen wird nicht geschuldet.
5.3.2.
DOMAG berät den Kunden bei Maßnahmen, die zur günstigen Platzierung solcher Webseiten in Ergebnislisten von Suchmaschinen führen sollen, von denen aus der Nutzer auf die Kundenwebsite gelangen kann.
5.3.3.
Eine inhaltliche Bearbeitung oder Prüfung von Produkt- oder sonstigen Daten des Kunden wird von DOMAG nicht geschuldet. Dies obliegt allein dem Kunden.
5.3.4.
DOMAG kann sich bei der Positionierung im Suchindex der Leistung Dritter bedienen.
6. Vertragslaufzeit und Kündigung 6.1.
Werbepakete „Standard“, "Maxi" und „Profi“
6.1.1.
Laufzeit und Kündigung bei den Werbepaketen „Standard“, "Maxi" und „Profi“: Soweit nichts Abweichendes vereinbart, werden Werbeanzeigen für einen Monat gebucht. Der Vertrag verlängert sich jeweils monatlich. Das Recht der sofortigen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
6.1.2.
Soweit nichts Abweichendes vereinbart wurde, kann der Vertrag mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende gekündigt werden. Darüber hinaus kann von beiden Seiten außerordentlich gekündigt werden, wenn es der einen Vertragspartei aufgrund schwerwiegender Vertragsverstöße der anderen Seite unzumutbar ist, bis zum Zeitpunkt der ordentlichen Kündigung am Vertrag festzuhalten, die relevanten Vertragsverstöße mindestens einmal unter Fristsetzung schriftlich abgemahnt worden sind und ab dem Zeitpunkt erfolgloser Abmahnung nicht mehr als zwei Monate Zeit verstrichen sind.
6.1.3.
Der Kunde kann innerhalb der ersten 30 Tage mit sofortiger Wirkung den Vertrag stornieren. Die Laufzeit und Kündigungsfrist aus 6.1.1. und 6.1.2. beginnt nach dem Ablauf der 30 Tage nach Vertragsbeginn (Testzeitraum).
7. Preise, Zahlungen, Fälligkeit
7.1.
Alle Preise verstehen sich in EURO.
7.2.
Für die Werbepakete gelten die folgenden Preise, mit der unter 6.1.1. angegebenen Laufzeit und unter 6.1.2. angegebenen Kündigungsfrist. Andere Laufzeiten, Kündigungsfristen und monatliche Entgelte bedürfen der schriftlichen Form.
7.2.1
Werbepaket „Standard“: € 49,-
7.2.2
Werbepaket "Maxi": € 99,-
7.2.3
Werbepaket „Profi“: € 249,-
7.2.4
DOMAG hat das Recht, die Entgelte im Voraus einzuziehen.
7.3.
Die Rechnungsstellung erfolgt auf monatlicher Basis mit Erbringung der Leistungen oder Teilleistung. Alle Beträge sind Netto-Beträge, zu denen zusätzlich die dann gültige Umsatzsteuer zu entrichten ist. Für Leistungen, die DOMAG nicht an ihrem Geschäftssitz (derzeit Berlin) erbringt, werden bei Abrechnungen nach Aufwand gesondert Fahrtkosten, Spesen und ggf. die Übernachtungskosten in Rechnung gestellt. Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln und Übernachtungskosten werden nach Aufwand, Fahrten mit dem eigenen PKW und Spesen nach den jeweils gültigen steuerlich absetzbaren Höchstsätzen berechnet.
7.4.
Die dem Vertragspartner von DOMAG monatlich in Rechnung gestellten Leistungen sind 14 Tage nach Rechnungsstellung fällig. Der Vertragspartner kommt automatisch in Verzug, wenn die in Rechnung gestellte Summe nicht innerhalb der Zahlungsfrist von 14 Tagen auf dem in der Rechnung angegebenen Konto von DOMAG gutgeschrieben ist.
7.5.
Kommt der Vertragspartner mit der Begleichung einer in Rechnung gestellten Leistung in Verzug ist DOMAG berechtigt, ab dem ersten Tag des Verzugseintritts Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen (vgl. § 288 Abs. 2 BGB), es sei denn, der Rechnungsbetrag war gestundet.
7.6.
Gerät der Vertragspartner länger als 14 Tage mit der Begleichung einer Rechnung in Verzug, ist DOMAG berechtigt, die aktuell für den Vertragspartner durchgeführten Kampagnen und Maßnahmen anzuhalten und hiermit erst wieder zu beginnen, wenn rückständige Beträge inklusive Zinsen an DOMAG ausgeglichen wurden. Dies gilt nicht, wenn der Rechnungsbetrag gestundet war.
8. Geheimhaltungsvereinbarung
8.1.
Die Vertragsparteien verpflichten sich gegenseitig, alle im Rahmen dieses Vertrages erhaltenen Daten, Informationen und Schriftstücke streng geheim zu halten. Diese Verpflichtung gilt vom Zeitpunkt der ersten Vertragsanbahnung und über die Beendigung dieses Vertrages hinaus auf unbegrenzte Zeit fort.
9. Schlussbestimmungen, Gerichtsstand, salvatorische Klausel
9.1.
Für die Rechtsbeziehung zwischen der DOMAG und dem Vertragspartner gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Dies gilt - soweit nichts anderes vereinbart ist - auch für die Bestimmung von Tageszeiten, Feiertagen oder sonstigen zeitlichen oder räumlichen Faktoren.
9.2.
Ist der Vertragspartner Kaufmann oder hat er seinen allgemeinen Gerichtsstand nicht in der Bundesrepublik Deutschland, so ist Gerichtsstand Berlin.
9.3.
Salvatorische Klausel: Sollte in diesen Bedingungen eine unwirksame Bestimmung enthalten sein, werden die übrigen Bestimmungen davon nicht berührt.
9.4.
DOMAG ist berechtigt, die allgemeinen Geschäftsbedingungen nachträglich zu ändern oder zu ergänzen. In diesem Fall teilt DOMAG dem Vertragspartner die Änderungen in Textform mit. Widerspricht der Vertragspartner innerhalb von einem Monat ab Zugang der Mitteilung der Änderung nicht, werden die geänderten Bedingungen Vertragsbestandteil. Im Falle des Widerspruchs verbleibt es bei der ursprünglichen Regelung. Auf die Frist und die Folgen ihrer Nichteinhaltung weist DOMAG den Vertragspartner in der Mitteilung hin.